Wichtige Information: Leider müssen wir unsere Pflegeeinrichtung, Gräfin-von-Heininger-Haus, zum 31.12.2023 schließen. Bitte beachten Sie, dass wir aus diesem Grund bereits zum aktuellen Zeitpunkt keine weiteren Lang- und Kurzzeitpflegeplätze mehr vergeben können.
Wir bitten um Ihr Verständnis und bedanken uns an dieser Stelle zudem für das Vertrauen und die Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren! Vielen Dank!
Ein lebenswerter Wohnort
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gräfin-von-Heininger-Hauses verfolgen das Ziel, für pflegebedürftige Menschen einen lebenswerten Wohnort zu schaffen. Dieses Ziel soll durch eine überschaubare Größe der Einrichtung, mehr Privatsphäre durch einen eigenen Wohnbereich im Einzelzimmer sowie Wohnaktivitäten in den Aufenthaltsbereichen und der Förderung von Sozialkontakten in den Flurbereichen geschehen.

In den Zimmern ist daher auch ausdrücklich die individuelle Gestaltung der Zimmer durch eigene Möbel, wie Sessel und Kommode sowie persönliche Gegenstände, die an die Biographie der Bewohnerinnen und Bewohner anknüpfen wie z.B. Fotos, Bilder und Pflanzen, erwünscht.
Als zentraler Raum für Begegnung und Kommunikation dient der großzügige Aufenthaltsbereich mit offener Küche, in dem Gespräche, gemeinsame Aktivitäten und das gemeinsame Einnehmen der Mahlzeiten stattfindet.
Das Gebäude ist ebenerdig begehbar und durchgehend barrierefrei.
Ziel ist es, soviel Selbständigkeit wie möglich zu erhalten und soviel Pflege wie nötig zu geben.
Allgemeine Pflegeleistungen
Das Gräfin-von-Heininger-Haus erbringt seine Leistungen auf Grundlage der für das Land Hessen jeweils geltenden Rahmenverträge über die vollstationäre Versorgung und die Kurzzeitpflege gemäß § 75 Abs. 1 SBG XI. Sie umfasst die Grund- und Behandlungspflege und die soziale Betreuung. Dabei steht die fördernde, aktivierende Pflege stets im Vordergrund.
Behandlungspflegeleistungen werden ausschließlich von Pflegefachkräften entsprechend der ärztlichen Anordnung erbracht.
Art und Umfang der einzelnen Leistungen für Pflegebedürftige richten sich nach dem jeweiligen individuellen Pflegebedarf unter Beachtung des individuellen Pflegeplans und unter Berücksichtigung der persönlichen Bedürfnisse und Gewohnheiten der Bewohnerinnen und Bewohner sowie Kurzzeitpflegegäste.

Zimmer / Rückzugsmöglichkeiten
Alle Bewohnerinnen und Bewohner im vollstationären Pflegebereich haben Einzelzimmer. Die Zimmer können individuell eingerichtet werden und bieten Rückzugsmöglichkeiten und Privatsphäre. Die lichtdurchfluteten Einzelzimmer verfügen über ein eigenes Bad (Dusche, WC). Sie sind mit Pflegebett, Nachttisch, Schrank, Tisch und Stühlen sowie Fernseh- und Telefonanschluss ausgestattet.