Informationen für Bewohner*innen, Kurzzeitpflegegäste und Angehörige
Allgemeine Informationen über das Gräfin-von-Heininger-Haus, Pflegeeinrichtung am Otto-Fricke-Krankenhaus in Bad Schwalbach, zusammengestellt für Bewohnerinnen und Bewohner, Kurzzeitpflegegäste und Angehörige, aber auch für zuweisende Ärztinnen und Ärzte sowie Partner aus medizinischen Fachkreisen.
Voraussetzungen zur Aufnahme im Gräfin-von-Heininger-Haus sind das Vorliegen der Pflegebedürftigkeit bzw. das Vorliegen der Heimpflegebedürftigkeit und die Sicherstellung der Kostenübernahme (Eigenmittel oder Zusage des zuständigen Kostenträgers). Bei Vorliegen dieser Voraussetzungen kann ein Heimvertrag abgeschlossen werden.
Wir helfen Ihnen gerne bei der Vorbereitung des Einzugs und beraten Sie in persönlichen Angelegenheiten sowie bei Behörden- und Ämterkontakten.
Wir bieten folgendes Angebot an Mahlzeiten: Frühstück, Zwischenmahlzeit, Mittagessen, Nachmittagskaffee, Abendessen. Getränke und kleine Snacks wie z.B. Obst werden während des ganzen Tages angeboten. Nach Wunsch, ärztlichen Vorgaben und unter Berücksichtigung eventueller Unverträglichkeiten können wir folgende Kostformen anbieten: Vollkost, Leichte Vollkost sowie verschiedene diätetische Kostformen.
Sie erreichen uns in Bad Schwalbach mit der Buslinie 212 (Haltestelle Otto-Fricke-Klinik). Aktuelle Fahrplaninformationen finden Sie auf der Seite der Rheingau-Taunus-Verkehrsgesellschaft.
Ausdrücklich gewünscht ist die individuelle Gestaltung der Zimmer durch eigene Möbel wie z.B. Sessel, Kommode sowie persönliche Gegenstände, die an die Biografie der Bewohnerin / des Bewohners anknüpfen.
Täglich bieten wir drei von unserer Küche frisch zubereitete Wahlmenüs zur Auswahl an. Besonderheiten und Wünsche unserer Bewohnerinnen und Bewohner sowie Kurzzeitpflegegäste versuchen wir nach Möglichkeit zu berücksichtigten.
Wir orientieren uns an den allgemein üblichen Essenszeiten, wobei das Frühstück auch zu einem späteren Zeitpunkt gereicht werden kann, damit jede Bewohnerin / jeder Bewohner bzw. Kurzzeitpflegegast seine Schlafgewohnheiten beibehalten kann.