
Änderung der Coronavirus-Testverordnung ab 01.07.2022
Freitag, 01.07.2022
Ab dem 01.07.22 gilt eine neue Coronavirus-Testverordnung. Danach besteht für Besucher*innen stationär aufgenommener Patient*innen weiterhin die Möglichkeit, einen kostenfreien Bürgertest zu erhalten.
Zum Nachweis Ihres Anspruches stellt das Hessische Ministerium für Soziales und Integration ein FORMULAR zur Verfügung, welches Sie ausgefüllt und ausgedruckt zur Inanspruchnahme eines kostenfreien Tests vor Ihrem Krankenbesuch an einer Teststelle Ihrer Wahl vorlegen können. Es handelt sich hierbei um eine Selbsteinschätzung. Besucher*innen stationärer Patient*innen sowie ambulanten und präoperativen Patient*innen wird geraten, das Kreuz bei „§4a Absatz 1 Nr. 5 TestV: Personen nach §4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und 4“ zu setzen. Die Beurteilung Ihres Anspruchs auf einen kostenfreien Schnelltest obliegt der jeweiligen Teststelle.
Die Besuchsregelungen vom 02.05.2022 gelten uneingeschränkt weiter. Bitte beachten sie dazu alle Informationen hier.
Vielen Dank!