Pflegeeinrichtung Angebote Kurzzeitpflege
Stationäre Pflege bei Bedarf
Im Bereich der Kurzzeitpflege gibt es im Gräfin-von-Heininger-Haus 10 Pflegeplätze in fünf Zimmern. Das Kurzzeitpflegeangebot kann bei Bedarf genutzt werden um z.B.
- die Zeit im Anschluss an eine stationäre Krankenhausbehandlung bis zur Erbringung der häuslichen Versorgung zu überbrücken
- eine vorübergehende stationäre Pflege in einer Krisensituation zu ermöglichen
- einen Pflegebedürftigen bei einer vorübergehenden Verschlechterung des Gesundheitszustandes zu versorgen
Die Kurzzeitpflege erfolgt dabei nach §§ 39 und 42 SGB XI.