Pflegeeinrichtung Angebote Kurzzeitpflege

Stationäre Pflege bei Bedarf

Im Bereich der Kurzzeitpflege gibt es im Gräfin-von-Heininger-Haus 10 Pflegeplätze in fünf Zimmern. Das Kurzzeitpflegeangebot kann bei Bedarf genutzt werden um z.B.

  • die Zeit im Anschluss an eine stationäre Krankenhausbehandlung bis zur Erbringung der häuslichen Versorgung zu überbrücken
  • eine vorübergehende stationäre Pflege in einer Krisensituation zu ermöglichen
  • einen Pflegebedürftigen bei einer vorübergehenden Verschlechterung des Gesundheitszustandes zu versorgen

Die Kurzzeitpflege erfolgt dabei nach §§ 39 und 42 SGB XI.

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